Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen. Bei weiteren Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Mitarbeitende erhalten einen Link, über den sie ihr Zertifikat bzw. 3G Nachweis einfach einscannen oder hochladen können. Arbeitgeber:Innen erhalten dadurch einen schnellen und rechtssicheren Überblick über den 3G Status ihrer Belegschaft.
Es wird Datum, Uhrzeit, Name, Geburtsdatum, Zertifikatstyp und der Immunitätsstatus gespeichert.
Die Daten sind nur für Administratoren des zu Verfügung gestellten Web-Bereiches einsehbar. Hier können diese Rollen und Zugriffsrechte vergeben.
Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät mit Kamera, zum Beispiel ein Laptop oder Smartphone, und den Link zum Einscannen. Ein Account wird nicht benötigt.
Das Zertifikat kann über die Corona Warn App oder die CovPass App kompatibel gemacht werden.
Die Software kann ausschließlich Zertifikate scannen, die Green Pass kompatibel sind. Dies ist mit der Corona-Warn App möglich.
Schritt 1: Öffnen Sie die Corona-Warn App und wählen Sie in der unteren Menüleiste das QR-Code-Symbol in der Mitte aus und scannen Sie den QR-Code Ihres Testzertifikats.
Schritt 2: Sie finden Ihr kompatibles Zertifikat nun in der Corona-Warn App unter "Zertifikate". Nutzen Sie diesen QR-Code, um Ihren 3G-Nachweis mit der 3G-Status Software zu scannen.
Dies können Sie beim Eingang des Unternehmens, bei einem Vorgesetzen oder Zuhause über einen Link tun.
Tests ohne QR-Code oder im Unternehmen durchgeführte Tests können manuell eingetragen und hochgeladen werden sofern so gewünscht.
Wenn nur das gelbe Impfbuch vorliegt oder eine Testbescheinigung ohne Zertifikat, kann dieses von einem Vorgesetzten manuell eingetragen werden. Der Vorgesetze wird gespeichert und garantiert für die Korrektheit der Testbescheinigung.
Boosterimpfung können über das Impfzertifikat berücksichtigt werden. Nach der Boosterimpfung und einem neuen Zertifikat sollte dieses erneut eingescannt werden.
Die Software ermöglicht es dem Arbeitgebenden der 3G Status Kontrollpflicht nach §28b Infektionsschutzgesetz nachzukommen. Berechtigte Nutzer können den 3G Status der zugeordneten Mitarbeitenden sehen. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit Benachrichtigungen bei Ablauf des Nachweises einzustellen.
Neben den Administratoren können weitere Berechtigungen an Nutzer, zum Beispiel nach Kostenstellen oder Standorten erteilt werden. So wird sichergestellt, dass jeder Benutzer nur das sieht, was er oder sie sehen darf.
Unter dem so genannten Green Pass versteht man den EU-weiten Standard für die digitale oder analoge Ausstellung eines Nachweises, dass die Person geimpft, genesen oder getestet ist.
In der Software befindet sich die Möglichkeit eine Supportanfrage zu stellen.
Unsere Software kann im Eingangsbereich in ein internetfähiges Endgerät eingerichtet werden, sodass jeder Mitarbeitende am Eingang das Zertifikat scannen kann.
Betriebsinterne Testungen können manuell eingegeben werden.
Da es derzeit noch keine biologische Gültigkeit gibt, halten wir uns an die technische von einem Jahr. Sobald sich hier die Gesetzeslage ändert, wird dies selbstverständlich umgehend in der Software angepasst.
Die Software ist so aufgebaut, dass Sie sich zukünftigen Anforderungsänderungen flexibel anpassen kann.
Es ist möglich die Software in 24 Stunden einzusetzen, jedoch ist das abhängig von der Größe und Anforderung Ihres Unternehmens.
Der Import der Daten Ihrer Belegschaft erfolgt über einen Export aus der Personalsoftware und basierend auf einer Vorlage, welche Sie bei Angebotsanfrage erhalten. Gerne unterstützen wir bei der Verknüpfung.
In der Rolle eines Administrator können Sie jederzeit Ihre Daten selbstständig bearbeiten.
Wir berechnen eine monatliche Gebühr nach Anzahl der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen und zusätzlich eine einmalige Einrichtungsgebühr.
Ja, die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.
Wir unterscheiden nicht nach Firmengröße, die Lösung kann bei jeder Firmengröße eingesetzt werden
Ja, das ist möglich über z.B. über die Apps zur Authentifizierung von Google oder Microsoft. Allgemein funktionieren alle Zwei-Faktor-Anwendungen die TOTP unterstützen.
Die Daten werden nach dem Scannen bzw. der Eingabe direkt an den Server übertragen. Lokal auf dem Gerät werden keine Daten gespeichert. Die Applikation wird bei Microsoft Azure in Deutschland gehostet.
Die Daten aus dem Administrationsbereich können vom Administrator als PDF oder CSV Datei exportiert werden.
§28b Infektionsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgebenden zu Nachweiskontrollen, um zu kontrollieren und zu dokumentieren, dass die Beschäftigten der Pflicht zur Mitführung oder zum Hinterlegen eines 3G Nachweises nachkommen. Soweit es dazu erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten abfragen und dokumentieren.
Der Arbeitgebende muss die Vorgaben des Datenschutzes einhalten, insbesondere angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Personen nach § 22 Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz. Der Arbeitgebende hat sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
Der Arbeitgebende darf den 3G Nachweis nur nutzen, sofern dies zur Nachweiskontrolle notwendig ist. Darüber hinaus wird ihm gestattet, die Daten bei der Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts zu verwenden. Hier gilt der Grundsatz der Zweckbindung (Art. 5 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Eine Verarbeitung zu einem anderen Zweck ist nicht zulässig.